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HERBSTGOLD15

Freebeat-Lizenz

Zusammenfassung der Freebeat-Nutzungsvereinbarung. Die vollständige Lizenz erhältst du als PDF per E-Mail nach dem Download (deutsch verbindlich, englische Übersetzung im selben PDF).

§ 1 – Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die nicht-exklusive Nutzungslizenz an einem instrumentalen Beat mit Voice-Tag (Freebeat) des Lizenzgebers Joshua Hahn alias Kid Patron.

§ 2 – Einräumung der Lizenz

Du darfst den Beat für eigene Songs nutzen – auch kommerziell, sofern du die GEMA-Pflichten einhältst. Der Beat ist nicht exklusiv und kann weiterhin anderen Nutzern angeboten werden.

§ 3 – Voice-Tag (Pflicht)

Der Voice-Tag im Beat darf nicht entfernt, überdeckt oder verändert werden. Du erhältst eine getaggte WAV-Datei.

§ 4 – Pflicht zur Urheberangabe

Du musst den Lizenzgeber in allen Veröffentlichungen, Credits, Metadaten und auf Streaming-Plattformen als Produzenten nennen. Mindestens in der Form: "Produced by Kid Patron" oder "Prod. by Kid Patron".

§ 5 – GEMA-Anmeldung und Urheberrechtsanteile

Der Lizenzgeber ist Mitglied der GEMA und wird den Beat unter seiner GEMA-Mitgliedsnummer 1763781 als Komponist anmelden.

Die Parteien vereinbaren folgende Aufteilung der GEMA-Anteile: Komponist (Musik): Joshua Hahn alias Kid Patron → 50 %; Texter (Text/Lyrics): Lizenznehmer (sofern Texte hinzugefügt werden) → 50 %.

Fügst du keine eigenen Texte hinzu, entfällt der Textanteil; in diesem Fall stehen dem Lizenzgeber als Komponist 100 % der GEMA-Vergütung zu.

Der Kauf bzw. Download selbst wird nicht gemeldet. Bei der Anmeldung des fertigen Werkes musst du den Lizenzgeber mit folgenden Daten angeben. Zuständig ist die GEMA, wenn du GEMA-Mitglied bist; im Ausland die jeweilige Schwestergesellschaft (z. B. AKM, SUISA, PRS, SACEM, ASCAP, BMI) mit denselben IPI-Angaben:

Name (bürgerlich): Joshua Hahn

Künstlername: Kid Patron

GEMA-Nr.: 1763781

IPI (bürgerl.): 1006852581

IPI (Pseudonym): 1006853578

§ 6 – Folgen bei Verletzung der Anmeldepflicht

Kommst du der GEMA-Anmeldepflicht nicht nach oder gibst du den Lizenzgeber nicht korrekt als Komponisten an: (a) Die Lizenz erlischt mit sofortiger Wirkung; (b) Du musst alle Veröffentlichungen mit dem Beat zurückziehen; (c) Der Lizenzgeber behält sich vor, entstandene Schäden geltend zu machen.

§ 7 – Unzulässige Nutzung

  • Voice-Tag entfernen oder unkenntlich machen
  • Beat als Instrumental weiterverkaufen
  • Nutzung ohne Produzenten-Credit

§ 8 – Urheberrecht

Das Urheberrecht verbleibt bei Joshua Hahn alias Kid Patron. Es erfolgt keine Übertragung des Urheberrechts.

§ 9 – Anmeldepflicht bei Kleinkünstlern

Bist du kein Mitglied der GEMA oder einer vergleichbaren Verwertungsgesellschaft und generierst du mit dem Werk keinerlei meldepflichtige Einnahmen, entfällt die Anmeldepflicht. Sie lebt wieder auf, sobald du Mitglied wirst oder das Werk auf Wegen veröffentlichst, die eine Verrechnung auslösen können (z. B. Spotify, Apple Music, YouTube Content ID). Die Credit-Pflicht (§ 4) gilt ausnahmslos.